Kulturübereinkommen zwischen Österreich · Kulturübereinkommen zwischen Österreich und Frankreich
§ 16 Kulturübereinkommen zwischen Österreich
Artikel 16.
Der sportliche Verkehr wird von beiden Teilen die gleiche Fürsorge erfahren und regelmäßige Zusammentreffen zwischen den großen Sportvereinen beider Länder werden begünstigt werden.