Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten · Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten
§ 28 Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten
Artikel V. Artikel römisch fünf.
Das Reifezeugnis der Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache gibt die gleichen Berechtigungen, insbesondere auch hinsichtlich der Zulassung zum Hochschulstudium, wie das Reifezeugnis einer gleichartigen österreichischen Bundesmittelschule mit deutscher Unterrichtssprache.