Internationales Institut für Kältetechni · Internationales Institut für Kältetechnik
§ 32 Internationales Institut für Kältetechni
Dauer des Abkommens.
Dieses Abkommen wird für die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen, es sei denn, es wird gemäß den Bestimmungen des Artikels V gekündigt. Nach Ablauf dieser Frist wird es stillschweigend auf jeweils weitere vier Jahre verlängert.