Internationales Institut für Kältetechni · Internationales Institut für Kältetechnik
§ 8 Internationales Institut für Kältetechni
Ehrenmitglieder.
Personen, die eine hervorragende Stellung in der Wissenschaft und Industrie der Kältetechnik eingenommen haben oder sich in wohltätiger Form dem Institut gegenüber erwiesen, können in Ausnahmsfällen über Beschluß des Exekutivkomitees den Titel eines „Ehrenmitgliedes“ des Instituts erhalten.