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Satzungen des Internationalen Studienzen · Satzungen des Internationalen Studienzentrums für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut

§ 1 Satzungen des Internationalen Studienzen

Funktionen

ДействуетОфициальный текст

Zum Inkraftreten vgl. Art. 15

Das „Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut“, im nachstehenden „das Zentrum“ genannt, übt folgende Funktionen aus:

a) Sammlung, Studium und Verteilung von Unterlagen, betreffend die wissenschaftlichen und technischen Probleme bei der Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut;

b) Koordinierung, Anregung oder Durchführung von Forschungsarbeiten auf diesen Gebieten, und zwar insbesondere durch Erteilung von Aufträgen an Körperschaften oder Experten, durch internationale Zusammenkünfte, Veröffentlichungen und den Austausch von Fachleuten;

c) Erteilung von Ratschlägen und Empfehlungen, betreffend allgemeine oder besondere Fragen im Zusammenhang mit der Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut;

d) Unterstützung bei der Ausbildung von Forschungs- und Fachkräften sowie bei der Hebung des Niveaus von Restaurierungsarbeiten.