Errichtung des Linzer Hochschulfonds · Errichtung des Linzer Hochschulfonds
§ 7 Errichtung des Linzer Hochschulfonds§ 7. Abgabenrechtliche Bestimmungen. Paragraph 7, Abgabenrechtliche Bestimmungen.
Der Fonds ist abgabenrechtlich wie eine Körperschaft öffentlichen Rechts zu behandeln, unentgeltliche Zuwendungen an den Fonds unterliegen nicht der Erbschafts(Schenkungs)steuer.