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Kultur, Erziehung, Wissenschaft - Zusamm · Kultur, Erziehung, Wissenschaft - Zusammenarbeit (Indonesien)

§ 0 Kultur, Erziehung, Wissenschaft - Zusamm

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ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK INDONESIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DER KULTUR, ERZIEHUNG, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

StF: BGBl. Nr. 271/1976 (NR: GP XIII RV 1522 AB 1655 S. 151. BR: AB 1415 S. 344. )

Die Republik Österreich und die Republik Indonesien haben,

vom Wunsche geleitet, im Rahmen der in beiden Staaten bestehenden Rechtsvorschriften, die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten auf den Gebieten der Kultur, Erziehung, Wissenschaft und Forschung zu entwickeln und zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses sowie der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem indonesischen Volk beizutragen,

vereinbart, dieses Abkommen abzuschließen und sind wie folgt übereingekommen:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. April 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 am 25. Juni 1976 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.