§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Bulgari
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
StF: BGBl. Nr. 148/1976 (NR: GP XIV RV 35 AB 91 S. 16. BR: AB 1465 S. 348. )
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien,
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Wissenschaft und des Bildungswesens zu entwickeln,
und der Jugend beider Staaten freien Zugang zu den geistigen Gütern der beiden Staaten zu gewähren,
haben folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. März 1976 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 5 Abs. 1 am 2. Mai 1976 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.