§ 0 Kultur, Wissenschaft, Erziehungswesen –
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES NORWEGEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DER KULTUR, DES ERZIEHUNGSWESENS UND DER WISSENSCHAFT
StF: BGBl. Nr. 147/1981 idF BGBl. Nr. 181/1983 (DFB)
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Norwegen haben in Übereinstimmung mit Artikel 3 des Kulturabkommens zwischen den beiden Staaten vom 24. Feber 1972 *) folgendes Programm für die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, des Erziehungswesens und der Wissenschaft für die Jahre 1981, 1982 und 1983 vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 131/1973
Das vorstehende Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 36 Abs. 1 am 1. April 1981 in Kraft.