§ 0 Notenwechsel über die gegenseitige Anerk
Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung von Facharzttiteln zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik samt Beilage
StF: BGBl. Nr. 449/1982 (NR: GP XV RV 601 AB 683 S. 74. BR: S. 410. )
Die Ermächtigung zur Abgabe der im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet; der Notenwechsel tritt am 28. September 1982 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Beilage wird genehmigt.