Religiöse Kindererziehung · Religiöse Kindererziehung
§ 1 Religiöse Kindererziehung
Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen die Pflege und Erziehung zustehen. Die Einigung ist jederzeit widerruflich und wird durch den Tod eines Ehegatten gelöst.
( BGBl. Nr. 403/1977 , Art. IV Z 1)