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Religiöse Kindererziehung · Religiöse Kindererziehung

§ 5 Religiöse Kindererziehung

ДействуетОфициальный текст

Nach der Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs steht dem Kind die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, so kann es nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden.