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SchUG · Schulunterrichtsgesetz

§ 55d SchUGBereichsleiter, Bereichsleiterin

10. ABSCHNITT FUNKTIONEN DES LEHRERS; LEHRERKONFERENZEN

ДействуетОфициальный текст

Dem Bereichsleiter oder der Bereichsleiterin obliegt die Leitung des Bereichs nach Maßgabe der Vorgaben der Schulcluster-Leitung und die Wahrnehmung der im Organisationsplan übertragenen Aufgaben im Schulcluster:

1. Pädagogischer Support (Ansprechpartner) für alle Schulpartner am Standort im akuten Krisenmanagement,

2. Mitarbeit im Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungs-Team des Clusters,

3. Diensteinteilung bei akuten Absenzen am Standort und

4. Einführung neuer Lehrpersonen in die verschiedenen Arbeitsbereiche.