Europäische Weltraumorganisation – Beitr · Europäische Weltraumorganisation – Beitritt Österreichs
§ 5 Europäische Weltraumorganisation – Beitr
Artikel 5
Der Rückflußkoeffizient wird auf der für alle Mitgliedstaaten geltenden Grundlage berechnet.
Europäische Weltraumorganisation – Beitr · Europäische Weltraumorganisation – Beitritt Österreichs
Artikel 5
Der Rückflußkoeffizient wird auf der für alle Mitgliedstaaten geltenden Grundlage berechnet.