Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

SchVG · Schülervertretungengesetz

§ 21 SchVGZusammensetzung der Bundesschülervertretung

3. ABSCHNITT Mitgliedschaft zur Bundesschülervertretung

ДействуетОфициальный текст

Der Bundesschülervertretung gehören 29 Mitglieder an, und zwar:

1. die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen,

2. die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der höheren Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung,

3. die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der Berufsschulen und

4. zwei Mitglieder aus dem Bereich der Zentrallehranstalten (je ein Mitglied aus dem Bereich der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und des Bundesinstitutes für Sozialpädagogik in Baden sowie aus dem Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen).

История изменений
  • In Kraft seit 2018-07-13