§ 39 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf
Artikel 39
Die Vertragsparteien ermutigen zum Austausch von Dokumentarfilmen und Publikationen auf dem Gebiet des Informationswesens.
Artikel 39
Die Vertragsparteien ermutigen zum Austausch von Dokumentarfilmen und Publikationen auf dem Gebiet des Informationswesens.