Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien) · Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien)
§ 10 Entwicklungszusammenarbeit (Äthiopien)
Artikel 10
Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.