Anzeige von übertragbaren Krankheiten · Anzeige von übertragbaren Krankheiten
§ 5 Anzeige von übertragbaren Krankheiten
Die Anzeigenformulare werden von den Bezirksverwaltungsbehörden (Gesundheitsämtern) ausgegeben und stehen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung.
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- In Kraft seit 2011-09-27