Wasserkraftnutzung der Drau von Villach · Wasserkraftnutzung der Drau von Villach abwärts
§ 0 Wasserkraftnutzung der Drau von Villach
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 5. Feber 1970, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der Drau von Villach abwärts erlassen wird
StF: BGBl. Nr. 66/1970
Auf Grund des § 54 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen zur Durchführung des gemäß § 53 Abs. 4 des Wasserrechtsgesetzes 1959 anerkannten Rahmenplanes Drau verordnet:
Ссылается на
- Wasserkraftnutzung der Drau von Villach ст. 53
- Wasserkraftnutzung der Drau von Villach ст. 54