§ 74 AMG
VIII. ABSCHNITT römisch acht. ABSCHNITT Pharmareferent
Pharmareferenten dürfen bei Ausübung ihrer Tätigkeit keine Bestellungen von Arzneimitteln entgegennehmen.
VIII. ABSCHNITT römisch acht. ABSCHNITT Pharmareferent
Pharmareferenten dürfen bei Ausübung ihrer Tätigkeit keine Bestellungen von Arzneimitteln entgegennehmen.