ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 185 ÄrzteG 1998Veröffentlichung in der Österreichischen Ärztezeitung
9. Abschnitt
Die Österreichische Ärztekammer hat die entscheidungswesentlichen Inhalte der rechtskräftigen Erkenntnisse des Disziplinarrates und des Verwaltungsgerichtes des Landes in Rechtssatzform regelmäßig in der Österreichischen Ärztezeitung zu veröffentlichen.
История изменений
- In Kraft seit 2014-01-01