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Internationale Meter-Convention · Internationale Meter-Convention

§ 6 Internationale Meter-ConventionArtikel 6.

ДействуетОфициальный текст

Das internationale Maß- und Gewichtsbureau ist mit folgenden Aufgaben betraut:

1. Sämmtliche Vergleichungen und Verificationen der neuen Prototype des Meter und des Kilogramm vorzunehmen;

2. die internationalen Prototype aufzubewahren;

3. periodische Vergleichungen der nationalen Prototype mit den internationalen Prototypen und deren Kontroletalons, sowie auch der denselben beigegebenen Thermometer anzustellen;

4. die neuen Prototype mit den nichtmetrischen, in den verschiedenen Ländern und in den Wissenschaften gebräuchlichen Maß- und Gewichtseinheiten zu vergleichen;

5. die geodätischen Maßstäbe zu bestimmen und zu vergleichen;

6. alle Präcisions-Maße und Gewichte zu vergleichen, welche, sei es von Regierungen, sei es von wissenschaftlichen Gesellschaften, oder auch von Gelehrten und Mechanikern, dem internationalen Bureau zur Bestimmung eingesandt werden.