Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch · Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
§ 32 Rechte an eingetragenen Schiffen und Sch§ 32 Paragraph 32
II. Besondere Vorschriften für die Zwangsversteigerung von eingetragenen Schiffen römisch zwei. Besondere Vorschriften für die Zwangsversteigerung von eingetragenen Schiffen
Rechte, die durch Eintragung eines Widerspruchs oder einer Vormerkung im Schiffsregister gesichert sind, sind bei der Meistbotsverteilung wie aufschiebend bedingte Rechte, Rechte, gegen die ein Widerspruch eingetragen ist, wie auflösend bedingte Rechte zu behandeln.