Binnenschiffahrtssachen – Verfahren (4. · Binnenschiffahrtssachen – Verfahren (4. DV)
§ 4 Binnenschiffahrtssachen – Verfahren (4. Artikel 4
Soweit im Artikel 3 die Grenzen für die Bezirke der Schiffahrtsgerichte durch Ortsnamen bezeichnet sind, sind die Gemeindegrenzen dieser Orte maßgebend.