Binnenschiffahrtssachen – Verfahren (4. · Binnenschiffahrtssachen – Verfahren (4. DV)
§ 7 Binnenschiffahrtssachen – Verfahren (4. Artikel 7
Im Geltungsbereich der Reichszivilprozeßordnung wird die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht dadurch berührt, daß es statt bei dem Oberlandesgericht bei dem dem Amtsgericht übergeordneten Landgericht eingelegt ist; die Sache wird von Amts wegen an das Oberlandesgericht abgegeben.