Luftverkehrsabkommen (Niederlande) · Luftverkehrsabkommen (Niederlande)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Niederlande)
(Übersetzung)
Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Niederlande
StF: BGBl. Nr. 228/1949
BGBl. Nr. 253/1961
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Niederlande, von dem Wunsche geleitet, den zivilen Luftverkehr zwischen Österreich und den Niederlanden zu fördern, schließen hiemit das folgende Abkommen über den regelmäßigen Luftlinienverkehr zwischen ihren beiderseitigen Gebieten, der nachstehenden Bestimmungen unterliegen soll:
Das vorstehende Regierungsübereinkommen ist gemäß seinem Artikel 11 am 22. Jänner 1948 in Kraft getreten.