Luftverkehrsabkommen (Norwegen) · Luftverkehrsabkommen (Norwegen)
§ 7 Luftverkehrsabkommen (Norwegen)Artikel VII. Artikel römisch sieben.
Dieses Abkommen und alle damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen werden bei der durch das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt errichteten Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registriert werden.