Luftverkehrsabkommen (Schweden) · Luftverkehrsabkommen (Schweden)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Schweden)
(Übersetzung)
Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der schwedischen Regierung
StF: BGBl. Nr. 113/1950
Die Regierungen von Österreich und Schweden, von dem Wunsche geleitet, den zivilen Luftverkehr zwischen Österreich und Schweden zu fördern, schließen hiemit das folgende Abkommen über den regelmäßigen Luftlinienverkehr zwischen ihren beiderseitigen Gebieten, der nachstehenden Bestimmungen unterliegen soll:
Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde durch Notenwechsel vom 13. Jänner 1950 gemäß seinem Artikel XI mit Wirksamkeit vom 15. Jänner 1950 in Kraft gesetzt.