§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Bulgari
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien, betreffend die Regelung der Donauschiffahrt
StF: BGBl. Nr. 140/1956
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Bulgarien vereinbaren, im Interesse der Handelsbeziehungen und des freien und offenen Handelsschiffsverkehres zwischen den beiden Staaten auf Grundlage voller Gleichberechtigung, folgendes:
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 15 am 10. März 1955 in Kraft getreten.