§ 11 Abkommen zwischen Österreich und RumänieArtikel 11
Die vertragschließenden Teile erklären sich einverstanden, im Rahmen ihrer geltenden Vorschriften soweit als möglich für eine beschleunigte Grenzabfertigung Sorge zu tragen.
Die vertragschließenden Teile erklären sich einverstanden, im Rahmen ihrer geltenden Vorschriften soweit als möglich für eine beschleunigte Grenzabfertigung Sorge zu tragen.