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Konvention der Meteorologischen Weltorga · Konvention der Meteorologischen Weltorganisation

§ 11 Konvention der Meteorologischen Weltorga

ДействуетОфициальный текст

Artikel 11

Beschlußfähigkeit

Zur Beschlußfähigkeit bei Kongreßsitzungen ist die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder erforderlich. In Kongreßsitzungen, in denen Beschlüsse gefaßt werden, die die in Artikel 10 Abs. a) aufgezählten Punkte betreffen, ist eine Mehrheit von Mitgliedern, die Staaten sind, zur Beschlußfähigkeit erforderlich.