Luftverkehrsabkommen (Tschechische R) · Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)
§ 19 Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)Registrierung
Artikel 19
Das vorliegende Abkommen und jede Abänderung sind der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Registrierung bekanntzugeben.
История изменений
- In Kraft seit 1993-01-01