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Grenzüberschreitender Gütertransport auf · Grenzüberschreitender Gütertransport auf der Straße (Belgien)

§ 11 Grenzüberschreitender Gütertransport auf

ДействуетОфициальный текст

– Das vorliegende Abkommen setzt das Abkommen vom 20. Juni 1958 und das Zusatzprotokoll vom 20. Jänner 1964 außer Kraft und tritt an deren Stelle.

Es wird am Tage seiner Unterzeichnung für die Dauer eines Jahres in Kraft treten und von Jahr zu Jahr stillschweigend verlängert, falls es nicht von einem der beiden Vertragspartner drei Monate vor seinem Ablauf gekündigt wird.

Geschehen zu Wien, am 10. Februar 1970 in zwei Exemplaren in deutscher, französischer und flämischer Sprache, wobei alle 3 Texte gleichwertig sind.