Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Tans · Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Tansania)
§ 15 Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (TansAnpassung an multilaterale Übereinkommen
Artikel 15
Dieses Abkommen und sein Flugstreckenplan sind in der Weise abzuändern, daß sie jedem multilateralen Übereinkommen, das für beide Vertragschließenden Teile verbindlich wird, entsprechen.