Luftverkehrsabkommen (Rumänien) · Luftverkehrsabkommen (Rumänien)
§ 15 Luftverkehrsabkommen (Rumänien)ARTIKEL 15
Das vorliegende Abkommen samt Anhang und jede allfällige Ergänzung oder Abänderung wird bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) registriert.