BSO · Bodensee-Schiffahrts-Ordnung
§ 312 BSOZeigen des blauen Blinklichtes
Abschnitt III Abschnitt römisch drei SICHTZEICHEN DER FAHRZEUGE
Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes können ein blaues Blinklicht zeigen, wenn sie sich in dringendem Einsatz befinden. Mit Ermächtigung der Behörde können auch Fahrzeuge der Feuerwehr, der Ölwehr und des öffentlichen Rettungsdienstes in dringendem Einsatz ein blaues Blinklicht zeigen.
История изменений
- In Kraft seit 1989-01-01