Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Luftverkehrsabkommen (Syrien) · Luftverkehrsabkommen (Syrien)

§ 18 Luftverkehrsabkommen (Syrien)Inkrafttreten

Artikel 18

ДействуетОфициальный текст

Das vorliegende Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem diplomatischen Notenwechsel, in dem festgestellt wird, daß die von der Gesetzgebung der Vertragschließenden Teile vorgeschriebenen Formalitäten erfüllt sind, in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in Damaskus am 28. Juli 1976, in zweifacher Urschrift in englischer Sprache.