SeeSchFVO · Seeschifffahrts-Verordnung
§ 184 SeeSchFVOAnwendungsbereich
TEIL K Musterrolle
Die Vorschriften dieses Teils gelten für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe; für Sonderfahrzeuge nur dann, wenn sie eine ständige Besatzung haben.
SeeSchFVO · Seeschifffahrts-Verordnung
TEIL K Musterrolle
Die Vorschriften dieses Teils gelten für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe; für Sonderfahrzeuge nur dann, wenn sie eine ständige Besatzung haben.