Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr · Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Kenia)

§ 0 Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr

ДействуетОфициальный текст

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KENIA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS

StF: BGBl. Nr. 527/1985

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kenia,

als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt, und

vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

sind wie folgt übereingekommen:

Der in Artikel 19 vorgesehene Notenwechsel fand am 4. Oktober 1985 (Österreichische Note) bzw. am 8. November 1985 (Kenianische Note) statt. Das Abkommen tritt daher am 1. Jänner 1986 in Kraft.