Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Europäischen Fernmeldesatellitenorganisa · Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT“ – Betriebsvereinbarung

§ 12 Europäischen Fernmeldesatellitenorganisa(Ausgeschlossene Kosten)

ARTIKEL 12

ДействуетОфициальный текст

Zu den EUTELSAT-Kosten gehören nicht

i) Steuern, die ein Unterzeichner für von der EUTELSAT auf Grund des Übereinkommens und der Betriebsvereinbarung erhaltene Beträge zu zahlen hätte;

ii)

Aufwendungen für die Vertreter der Vertragsparteien und Unterzeichner, die durch Teilnahme an den Tagungen der Versammlung der Vertragsparteien oder des Unterzeichnerrats oder an anderen EUTELSAT-Tagungen entstehen.