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Europäischen Fernmeldesatellitenorganisa · Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation „EUTELSAT“ – Betriebsvereinbarung

§ 14 Europäischen Fernmeldesatellitenorganisa(Andere internationale Organisationen)

ARTIKEL 14

ДействуетОфициальный текст

Die EUTELSAT wird die einschlägigen Vorschriften der Internationalen Fernmeldeunion beachten und außerdem bei der Planung und Entwicklung, dem Bau und der Errichtung des EUTELSAT-Weltraumsegments und bei den Verfahren, die zur Regelung des Betriebs des EUTELSAT-Weltraumsegments und der Erdefunkstellen ausgearbeitet werden, die von den Organen der Internationalen Fernmeldeunion ausgearbeiteten einschlägigen Empfehlungen und Verfahren gebührend berücksichtigen.

Die EUTELSAT berücksichtigt ebenfalls die einschlägigen Empfehlungen der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen (CEPT).