Luftfahrt - Flugsicherungs-Streckengebüh · Luftfahrt - Flugsicherungs-Streckengebühren
§ 20 Luftfahrt - Flugsicherungs-Streckengebüh
Artikel 20
Der von EUROCONTROL eingezogene Betrag ist entsprechend den Beschlüssen des Erweiterten Ausschusses an die Vertragsstaaten auszuzahlen.