Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Postdienste - Abkommen · Postdienste - Abkommen

§ 2 Postdienste - Abkommen

ДействуетОфициальный текст

Artikel 2

Umfang des Postdienstes

(1) Es werden ausschließlich nichtbescheinigte Briefe und Postkarten befördert, die bei der Post des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens aufgegeben werden und zur Abgabe innerhalb des Staatsgebietes der Republik Österreich bestimmt sind.

(2) Bescheinigte Briefe und Postkarten sowie andere Postsendungen werden nicht befördert.

(3) Sonderbehandlungen sind nicht zugelassen.