Luftverkehrsabkommen (Kasachstan) · Luftverkehrsabkommen (Kasachstan)
§ 18 Luftverkehrsabkommen (Kasachstan)Registrierung
Artikel 18
Dieses Abkommen und jede Änderung davon sind bei dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.