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GGBV · Gefahrgutbeförderungsverordnung

§ 23b GGBVPrüfungen nach der Auffrischungsschulung

2. Abschnitt Schulung der Gefahrgutlenker

ДействуетОфициальный текст

Nach Abschluss der Auffrischungsschulung ist eine Prüfung nach dem Verfahren des § 23a in folgendem Umfang durchzuführen:

1. für den Basiskurs 15 Fragen, wobei die erreichbare Höchstpunktezahl 60 Punkte und die Dauer der Prüfung 30 Minuten beträgt und

2. für jeden Aufbaukurs 10 Fragen, wobei die erreichbare Höchstpunktezahl 40 Punkte und die Dauer der Prüfung 20 Minuten beträgt.