Auslieferungsvertrag (USA) · Auslieferungsvertrag (USA)
§ 12 Auslieferungsvertrag (USA)
Übersetzungen
Wenn nicht im Einzelfall anderes vereinbart wird, sind alle Unterlagen vom ersuchenden Staat in die Sprache des ersuchten Staates zu übersetzen. Die Übersetzung bedarf keiner Bestätigung.