Auslieferungsvertrag (USA) · Auslieferungsvertrag (USA)
§ 16 Auslieferungsvertrag (USA)
Aufschub des Auslieferungsverfahrens
Hinsichtlich einer Person, gegen die im ersuchten Staat eine Strafverfolgung im Gange ist, kann dieser Staat das Auslieferungsverfahren bis zum Abschluß des Strafverfahrens aufschieben.