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Schiffahrt – Regeln zur Verhütung von Zu · Schiffahrt – Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See – Regeln

§ 23 Schiffahrt – Regeln zur Verhütung von ZuMaschinenfahrzeuge in Fahrt

Regel 23

ДействуетОфициальный текст

a) Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muß führen

i) ein Topplicht vorn;

ii)

ein zweites Topplicht achterlicher und höher als das vordere; ein Fahrzeug von weniger als 50 Meter Länge kann ein solches Licht führen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet;

iii)

Seitenlichter;

iv)

ein Hecklicht.

b) Ein Luftkissenfahrzeug, das im nichtwasserverdrängenden Zustand navigiert, muß außer den unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichtern ein gelbes Rundumlicht als Funkellicht führen.

c) Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 Meter Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht führen. Ein solches Fahrzeug muß, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen.