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Übereinkommen über das internationale Re · Übereinkommen über das internationale Regime der Eisenbahnen – Statut

§ 13 Übereinkommen über das internationale Re

II. Teil. römisch zwei. Teil.

ДействуетОфициальный текст

Über die Benützung und den Umlauf der Wagen im internationalen Verkehr, die Privaten oder anderen Unternehmungen als Eisenbahnen gehören, werden Sonderübereinkommen abgeschlossen werden.