Errichtung einer fünften Notarstelle in · Errichtung einer fünften Notarstelle in Wien-Favoriten
§ 0 Errichtung einer fünften Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Wien
StF: BGBl. II Nr. 275/2000
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet:
Ссылается на
- Errichtung einer fünften Notarstelle in ст. 9